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NAHME & REINICKE Ihre Rechtsanwälte und Notare in Hannover
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Rechtsanwälte und Notare in Hannover

NAHME & REINICKE
Rechtsanwälte und Notare in Hannover
 
ERFAHREN. LOYAL. ENGAGIERT.

NAHME & REINICKE ist der Zusammenschluss der früheren Anwalts- und Notar-Sozietäten Nahme Sternberg Johnen und Reinicke Lott Kertess. Mit einem knapp 50-köpfigen Kernteam, darunter 13 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, ein Notar, eine Notarin sowie Fachanwaltschaften in allen wichtigen Rechtsgebieten, finden Sie ein zu Ihrer Aufgabenstellung passendes Beratungsangebot.

Unsere Eckdaten auf einen Blick
70
Jahre
in Hannover für Sie da
13
Anwälte
mit ausgezeichneter Expertise
2
Notare
mit umfassender Erfahrung
12
Fachanwaltschaften
in unterschiedlichen Rechtsgebieten

Aktuelle Fachbeiträge aus dem DIRO Netzwerk

Verkehrsrecht
08.06.2026

Versehentlich falsch geblinkt – Motorradfahrer haftet trotz Vorfahrt mit

Wer mit eingeschaltetem Blinker weiterfährt, obwohl er gar nicht abbiegen möchte, riskiert nicht nur Missverständnisse im Straßenverkehr, sondern auch erhebliche finanzielle Folgen. Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte zu entscheiden, wie die Haftung zu verteilen ist, wenn ein Motorradfahrer versehentlich rechts blinkt, ein wartepflichtiger Autofahrer deshalb auf eine Abbiegeabsicht vertraut und es zur Kollision kommt. Das Gericht sprach dem Motorradfahrer eine Mithaftung von einem Drittel zu – obwohl der Autofahrer die Vorfahrt verletzt hatte

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Haus-Wohnung-Mietrecht-Bau-Handwerk
Werkvertragsrecht
08.06.2026

Auftraggeber voreilig vom Werkvertrag zurückgetreten – Verhandlungen können die Nachbesserungsfrist stillschweigend verlängern

Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte sich mit einer in der Praxis häufigen Konstellation zu befassen: Der Auftraggeber rügt Mängel, setzt eine Frist zur Nachbesserung und erklärt später den Rücktritt vom Vertrag. Problematisch wird es jedoch, wenn die Parteien während der laufenden Frist weiterhin über die Mängelbeseitigung verhandeln. Genau dies führte im vorliegenden Fall dazu, dass der Rücktritt des Auftraggebers als verfrüht und damit unwirksam angesehen wurde.

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Mietrecht
01.06.2026

Kaution nicht ordnungsgemäß abgerechnet

Mit einem praxisrelevanten Beschluss hat das Amtsgericht Leipzig die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kautionsabrechnung präzisiert und zugleich klargestellt, dass eine unvollständige Abrechnung im Wege der Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO durchgesetzt werden kann. Besonders bemerkenswert ist die vom Gericht hervorgehobene Pflicht des Vermieters, im Rahmen der Abrechnung auch Angaben zu etwaigen Zinserträgen – oder ausdrücklich deren Ausbleiben – offenzulegen. Das Landgericht Leipzig hat diese Auffassung im Beschwerdeverfahren bestätigt.

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