Rechtsanwalt Arbeitsrecht in Hannover
Wir vertreten sowohl Arbeitgeber, Vorstände und Geschäftsführer als auch Arbeitnehmer.
Was machen unsere Anwälte im Arbeitsrecht?
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Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen/Kündigungsschutzprozesse
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Betriebsverfassungsrecht
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Tarifrecht
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Betriebliche Altersvorsorge
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Internationales Arbeitsrecht
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Betriebsänderungen, Umstrukturierungen
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Personalabbau, Outsourcing
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Betriebsstilllegung und Betriebsübergang
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Gestaltung von Arbeitsverträgen (auch zu Vertragsstrafen und Wettbewerbsverboten)
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Abmahnungen und Freistellungen
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Arbeitszeugnisse
Unsere Antworten auf Ihre Fragen im Arbeitsrecht
Ja, weil abgeklärt werden muss, ob eine Kündigungsschutzklage erhoben werden muss. Es kann sinnvoll sein, die Kündigung zu akzeptieren, aber auch notwendig werden, gegen die Kündigung vorzugehen, weil möglicherweise eine Sperrfrist vom Arbeitsamt droht.
Man sollte immer überlegen, ob man gegen eine Kündigung vorgeht oder nicht und falls, in welchem Umfang. Beachten Sie jedoch, dass eine Kündigungsschutzklage binnen drei Wochen ab Erhalt der Kündigung eingereicht werden muss, sonst kann dagegen nicht mehr vorgegangen werden. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist. Das bedeutet, dass eine nach dieser Frist eingereichte Kündigungsschutzklage schon allein wegen des Versäumens der Dreiwochenfrist keine Aussicht auf Erfolg hat, selbst wenn die Kündigung rechtswidrig war.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt von vielen Faktoren ab. Ein Abfindungsanspruch kann sich zunächst aus einem Tarifvertrag oder einem Sozialplan ergeben. Bspw. kann ein solcher Anspruch auch entstehen, wenn sich im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses herausstellt, dass die Kündigung unberechtigt war und die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist. Daran kann man sehen, dass die Erforderlichkeit einer Kündigungsschutzklage auch mit dem Anspruch auf eine Abfindung einhergehen kann.
Sicher ist das eine schwere Entscheidung. Zu bedenken ist aber, dass in verschiedenen Branchen Verfallklauseln gelten. Sollte eine solche Verfallklausel bestehen, können Ihre Lohnansprüche nach Ablauf der Verfallsfrist „verfallen“, wenn die Ansprüche nicht unter den jeweils fixierten Voraussetzungen geltend gemacht sind. Das bedeutet auch hier, dass allein der Zeitablauf der Verfallsfrist zum Ausschluss Ihrer Lohnansprüche führen kann.
Das lässt sich nicht allgemein beantworten, weil es gesetzliche, tarifliche und arbeitsvertragliche Kündigungsfristen gibt. Es ist daher unerlässlich, im Einzelfall immer genau zu prüfen welche Kündigungsfrist gilt. Das gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Eine Abmahnung führt zunächst nicht zum Verlust des Arbeitsplatzes. Sie kann jedoch Grundlage für eine spätere Kündigung sein. Daher ist auch hier immer sorgfältig zu überlegen, ob man außergerichtlich oder gerichtlich dagegen vorgeht.