Rechtsanwalt Familienrecht Hannover
Insbesondere in einem so emotionsgeladenen Gebiet wie dem Familienrecht ist es von großer Bedeutung, eine fachkompetente Beratung und Vertretung an der Seite zu haben. Aufgrund der hohen persönlichen Bedeutung des familiären Bereichs für den Einzelnen verlieren Betroffene hier schnell den Überblick für das Wesentliche. Wir helfen Ihnen mit der erforderlichen Objektivität dabei, eine umfassende Lösung für sämtliche Problempunkte zu erarbeiten und diese sowohl mit fachlicher Kompetenz und Weitsicht, als auch mit dem nötigen Feingefühl umzusetzen. Ob es um die Prüfung oder Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen, Sorgerechtsentscheidungen, Scheidungsverfahren, Zugewinnausgleichsansprüche oder Gewaltschutzanträge geht, unsere kompetenten Berater stehen Ihnen für sämtliche Fragen zur Verfügung. Zögern Sie nicht, sich beraten zu lassen.
Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen zeigt, dass eine sorgfältige Vor- und Nachsorge der eigenen Scheidung, Trennung und der Sorgerechtsentscheidung das A und O sind. Gerne begleiten wir Sie auf Ihrem Weg.
Unsere Antworten auf Ihre Fragen im Familienrecht
Das Trennungsjahr beginnt mit dem Getrenntleben der Eheleute, d.h. mit der „Trennung von Tisch und Bett“. Dieser Begriff meint, dass die Eheleute nicht mehr gemeinsam Wirtschaften, wie z.B. kochen, waschen, für den anderen einkaufen oder putzen. Auch finanziell müssen sich die Eheleute voneinander distanziert haben.
Vor der Einreichung eines Scheidungsantrags muss grundsätzlich das Trennungsjahr abgewartet werden. Denn dieses dient dazu, den Ehegatten eine „Rückkehr“ zu der Ehe zu ermöglichen und sich nicht vorschnell scheiden zu lassen. Die meisten Gerichte akzeptieren eine Einreichung des Scheidungsantrags ca. 9 Monate nach der Trennung. Denn bis der Scheidungstermin stattfindet, vergehen meist noch einige Monate. Vor Ablauf des Trennungsjahres ist die Einreichung eines Scheidungsantrags nur in besonderen Härtefällen zulässig.
Grundsätzlich üben die Eltern das Sorgerecht gemeinsam aus. Das bedeutet, dass sie bedeutsame Entscheidungen das Kind betreffend gemeinsam treffen müssen. Können sich die Eltern im Einzelfall nicht einigen, so kann das Gericht entscheiden, welcher Elternteil in diesem Fall die Entscheidung trifft. Entscheidungen von besonderer Bedeutung sind die Schulwahl, die Einschulung, ein Umzug, Impfungen, größere medizinische Eingriffe, die religiöse Erziehung usw. Abzugrenzen von den bedeutenden Entscheidungen sind alltägliche Entscheidungen. Diese trifft derjenige Elternteil, bei dem sich das Kind gerade aufhält.
Ein Antrag auf die Übertragung des alleinigen Sorgerechts hat nur dann Erfolg, wenn aus der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge eine Kindeswohlgefährdung resultiert. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn es zwischen den Eltern auf Dauer erhebliche Diskrepanzen in Bezug auf die bedeutsamen, das Kind betreffenden Entscheidungen gibt. Allein der Unwille, sich mit dem anderen Elternteil absprechen zu müssen, ist hierfür nicht ausreichend.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil des Sorgerechts. Es betrifft die Entscheidung, wo das Kind seinen gewöhnlichen Lebensmittelpunkt hat. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann auf ein Elternteil übertragen werden, ohne dass das gemeinsame Sorgerecht im Übrigen angegriffen werden muss.
Das Umgangsrecht regelt den Kontakt zwischen dem Kind und demjenigen Elternteil, bei dem das Kind nicht für gewöhnlich lebt. Für die gesunde Entwicklung eines Kindes ist der Umgang mit beiden Elternteilen erforderlich, weshalb jeder Elternteil dazu angehalten ist, den Umgang mit dem anderen Elternteil zu fördern. Maßgeblich für die Ausgestaltung des Umgangsrechts ist der Kindeswille. Dieser sollte bei Abschluss einer Umgangsvereinbarung stets im Vordergrund stehen.
Nein. Auch für Großeltern und Geschwister besteht ein Umgangsrecht.
Ein paritätisches Wechselmodell liegt immer dann vor, wenn sich das Kind bei beiden Elternteilen für annähernd gleiche Zeitintervalle aufhält und demnach in beiden Haushalten seinen Lebensmittelpunkt hat.
Die Düsseldorfer Tabelle stellt einen Leitfaden für die Zahlung von Kindesunterhalt dar. Aus der Düsseldorfer Tabelle ergeben sich verschiedene Einkommens- und Altersstufen. Nach der Feststellung des Einkommens kann anhand der Tabelle in Zusammenhang mit den dazugehörigen Anmerkungen die Unterhaltshöhe ermittelt werden.