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NAHME & REINICKE Ihre Rechtsanwälte und Notare in Hannover
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Rechtsanwälte und Notare in Hannover

NAHME & REINICKE
Rechtsanwälte und Notare in Hannover
 
ERFAHREN. LOYAL. ENGAGIERT.

NAHME & REINICKE ist der Zusammenschluss der früheren Anwalts- und Notar-Sozietäten Nahme Sternberg Johnen und Reinicke Lott Kertess. Mit einem knapp 50-köpfigen Kernteam, darunter 13 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, ein Notar, eine Notarin sowie Fachanwaltschaften in allen wichtigen Rechtsgebieten, finden Sie ein zu Ihrer Aufgabenstellung passendes Beratungsangebot.

Unsere Eckdaten auf einen Blick
70
Jahre
in Hannover für Sie da
13
Anwälte
mit ausgezeichneter Expertise
2
Notare
mit umfassender Erfahrung
208
Jahre
Berufserfahrung

In eigener Sache

Lara C. Kertess zur stellvertretenden Vorsitzenden des Rechtsanwalts- und Notarvereins Hannover e.V. gewählt

Wir freuen uns sehr, mitteilen zu dürfen, dass unsere Kanzlei-Partnerin Frau Rechtsanwältin und Notarin Lara C. Kertess am 6. Mai 2025 zur stellvertretenden Vorsitzenden des Rechtsanwalts- und Notarvereins Hannover e.V. gewählt wurde.

Frau Kertess engagiert sich seit vielen Jahren mit großer fachlicher Kompetenz und persönlicher Überzeugung für die Belange der Anwaltschaft. Seit 2021 ist sie bereits als Beisitzerin im Vereinsvorstand aktiv, zuvor war sie als Regionalbeauftragte des FORUM Junge Anwaltschaft im Deutschen Anwaltverein für den Landgerichtsbezirk Hannover tätig. Mit ihrer neuen Funktion übernimmt sie nun zusätzlich eine zentrale Verantwortung in der berufsständischen Vertretung in unserer Region.

Wir sind stolz, eine so engagierte und versierte Kollegin in unserem Team zu wissen – und gratulieren ihr herzlich zu dieser ehrenvollen Aufgabe.

Gleichzeitig gratulieren wir Herrn Rechtsanwalt und Notar Dr. Andreas Blunk zur Wahl zum neuen Vorsitzenden und danken Herrn Rechtsanwalt Henning Schröder für sein langjähriges, vorbildliches Engagement.

Foto: Rechtsanwalts- und Notarverein Hannover e.V.

von links: Dr. Andreas Blunk, Lara C. Kertess, Henning Schröder

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Ausbildung an privater Fernuniversität: Kindergeldanspruch für studierenden Sprössling

Auch für ein bereits erwachsenes Kind können Sie noch Kindergeld erhalten - unter bestimmten Voraussetzungen. Etwa wenn das Kind noch studiert. Aber sind an ein solches Studium ebenfalls bestimmte Voraussetzungen geknüpft? Im Streitfall bemängelte die Familienkasse, das Studium werde nicht ernsthaft betrieben. Daher stellte sich die Frage, ob an ein Studium an einer privaten (Fern-)Universität strengere Anforderungen zu stellen sind als an ein Studium an einer staatlichen Hochschule. Das Finanzgericht Münster (FG) musste hierzu entscheiden.

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Ab Juni 2026: Die gesetzliche Pflicht zum Widerrufsbutton im Online-Handel – Was Unternehmen beachten müssen

Ab Juni 2026 müssen Online-Händler eine wesentliche Neuerung beachten: Für alle, die online Verträge mit Verbrauchern abschließen, gilt künftig die Pflicht, einen sogenannten Widerrufsbutton bereitzustellen. Damit setzt der deutsche Gesetzgeber die europäische Richtlinie 2023/2673 um. Noch liegt das konkrete Umsetzungsgesetz nicht vor, dennoch ist klar: Die Pflicht wird nahezu alle betreffen, die nicht unter klar definierte Ausnahmen fallen. Jetzt gilt es zu prüfen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und rechtzeitig die Weichen für eine gesetzeskonforme Umsetzung zu stellen. Im Folgenden geben wir einen praxisorientierten Überblick zu Anwendungsbereich, Ausnahmen, technischen und rechtlichen Umsetzungspflichten sowie wichtigen Schritten zur Vorbereitung.

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Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter

Die Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter ist insbesondere im Kontext einer etwaigen Insolvenz von erheblicher Bedeutung. Gesellschafter sehen sich hierbei mit besonderen rechtlichen und finanziellen Risiken konfrontiert, wenn sie für Schulden der Gesellschaft persönliche Sicherheiten stellen.

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