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Miet- und WEG-Recht
Die Beweislast bei Schönheitsreparaturen: Ein neuerlicher Blick auf die BGH-Rechtsprechung (BGH-Beschluss vom 30.01.2024 – VIII ZB 43/23)
In einer jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 30. Januar 2024, Aktenzeichen VIII ZB 43/23, wurde erneut die Frage der Beweislast im Kontext von Schönheitsreparaturen thematisiert. Der Fall drehte sich um einen Mieter, der von seinem Vermieter einen Vorschuss für die Durchführung von Schönheitsreparaturen forderte und zugleich eine Mietminderung geltend machte. Der Mieter argumentierte, dass die Klausel zur Überwälzung der Schönheitsreparaturen unwirksam sei, da ihm die Wohnung in einem unrenovierten oder renovierungsbedürftigen Zustand überlassen worden sei – ein Umstand, den der Vermieter bestritt.
Mietrecht
Unwirksame Quotenabgeltungsklausel "infiziert" Schönheitsreparaturklausel nicht – eine Analyse des BGH-Beschlusses vom 30.01.2024 (VIII ZB 43/23)
In der mietrechtlichen Praxis sind formularvertragliche Klauseln zu Schönheitsreparaturen und Quotenabgeltungen ein häufiger Streitpunkt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Beschluss vom 30. Januar 2024, Aktenzeichen VIII ZR 43/23, eine wichtige Klarstellung zur Trennbarkeit dieser beiden Klauselarten vorgenommen.