Schadensersatzanspruch eines Radfahrers wegen Aufwölbungen der Straße
Der Verkehrssicherungspflichtige muss auf Gefahrenquellen wie Aufwölbungen der Straße beispielweise durch das Aufstellen von Warnschildern o.ä. reagieren. Das Kammergericht Berlin hat in einer Entscheidung einem Radfahrer, der selbst bei sorgfältiger Fahrweise die Gefährlichkeit der Aufwölbung nicht rechtzeitig erkennen und sich darauf einstellen konnte, einen Anspruch auf Schadensersatz zugesprochen.
Strafbarkeit bei Fahren mit einem EU- Führerschein
DIRO-Marke erfolgreich verteidigt
Rechtsanwalt Kertess Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Celle
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