Rechtsanwalt Stephan Kertess wurde am 4. Mai 2011 mit großer Mehrheit in Hannover erneut in den Vorstand der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Celle und zu deren Vizepräsidenten gewählt. Wir gratulieren zu dieser erneuten Bestätigung seiner erfolgreichen Tätigkeit.
RAuNotar Reinicke auf der Veranstaltung 50plus
Herr Rechtsanwalt und Notar Christian Reinicke informierte am 29.04.2011 interessierte Bürger auf der Veranstaltung "50plus" in Springe. Vor allem Fragen rund um Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht, aber auch viele Missverständnisse bei der Gestaltung von Testamenten waren die beherrschenden Themen.
Kick-back - Entscheidung des BGH
Seit Jahren gibt es die Diskussionen der Presse über die Kick-Back-Entscheidungen des BGH, sprich Rückvergütungen von Banken im Zusammenhang mit Anlagegeschäften. Die Entwicklung der Rechtsprechung ist insoweit noch an vielen Punkten offen. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt sie allerdings auch für freie Anlageberater, nämlich dann, wenn diese für ihre Leistung eine separate Vergütung ohnehin erhalten haben.
Qualifizierte Schriftformklausel
Eine vorformulierte qualifizierte Schriftformklausel steht einer mündlichen Individualvereinbarung nicht entgegen.
Das OLG Koblenz (Urteil Beck Rs. 2011, 05667) hat dieses entschieden und damit deutlich gemacht, dass die in der üblichen Vertragspraxis angewandte qualifizierte Schriftformklausel im Einzelfall wenig helfen und sogar stillschweigend auch dann abgeändert werden kann, wenn die Vertragsparteien bei ihrer Abrede nicht einmal an die Schriftformklausel denken. In der Praxis sollte deshalb den Schriftformklauseln ein Satz angefügt werden, wonach individualrechtliche Vereinbarungen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht getroffen sind und auch individualrechtliche Vereinbarungen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung bedürfen.
Vorsicht vor falschen Abmahnungen!
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