Weiterhin falsche Messungen der Rotlichtphasen im Stadtgebiet Hannover?
Aus aktuellem Anlass berichten wir über folgenden Sachverhalt:
Einem Verkehrsteilnehmer wurde vorgeworfen, im Oktober 2007 im Stadtgebiet Hannover das Rotlicht einer Ampelanlage missachtet zu haben. Mit Bußgeldbescheid der Stadt Hannover vom 25.01.2008 wurde gegen ihn ein Bußgeld von 50 zzgl. Auslagen und Gebühren sowie die Eintragung von 3 Punkten im Verkehrszentralregister festgesetzt.
Der hiergegen eingelegte Einspruch hatte den Teilerfolg, dass das Bußgeld durch das Amtsgericht Hannover mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft auf 35 ohne Eintragung von Punkten reduziert wurde.
Im Hauptverhandlungstermin vor dem Amtsgericht war insbesondere problematisiert worden, dass im Rahmen eines vergleichbaren Verfahrens im Sommer vergangenen Jahres festgestellt worden war, dass die Stadt Hannover über einen längeren Zeitraum keine individuelle Berechnung der Rotlichtphase vorgenommen hatte, sondern pauschal 0,3 Sekunden von der Rotlichtzeit abgezogen hatte. Dies war unzulässig, so dass die Stadt in einigen Blitzanlagen Software- Updates installieren musste, um Rotlichtverstöße nunmehr exakt feststellen zu können.
Ob dies auch auf die in diesem Fall gegenständliche Ampelanlage zutraf oder ob bei dem vermeintlichen Verstoß nach wie vor nach der alten - unzulässigen "Methode gemessen wurde, wäre nur durch ein kostenintensives Sachverständigengutachten zu klären gewesen. Um dieses finanzielle Risiko für beide Seiten auszuschließen, einigte man sich letztlich auf die Reduzierung der Geldbuße, was für unseren Mandanten insbesondere wegen des Wegfalls der Punkte sachgerecht war.