Unfall im Reißverschlussverfahren - wer hat Schuld?
Das Amtsgericht Dortmund hatte eine im täglichen Straßenverkehr immer wieder passierende Unfallsituation zu entscheiden: im Reißverschlussverfahren kommt es beim Einfädeln zu einem Unfall. Das Amtsgericht entschied mit Urteil vom 23.02.2010 - 423 C 12873/09 - , dass das Verschulden den Fahrzeugführer trifft, der die Spur wechseln muss und dass hierfür sogar der sogenannte Anscheinsbeweis spricht, da der Spurwechsler jegliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen hat. Der Spurwechsler muss also entweder eine ausreichend große Lücke abwarten oder sich mit Blickkontakt mit dem Vorfahrtsberechtigten verständigen.