Tod eines Haustieres durch Verkehrsunfall begründet keinen Schmerzensgeldanspruch
Wird bei einem Verkehrsunfall ein Haustier wie beispielsweise ein Hund getötet, hat der Tierhalter keinen Anspruch auf ein Schmerzensgeldes. Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 20.03.2012 (Az. VI ZR 114/11) klar gestellt, dass nur eine psychisch vermittelte Gesundheitsbeeinträchtigung (Beispiel: Schock) durch den Tod eines nächsten Angehörigen einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen kann. Bei Tod eines Haustieres habe sich hingegen (lediglich) das allgemeine Lebensrisiko verwirklicht.