Notariat, Erbrecht Schenkungen an Schwiegerkinder
Häufigen Anlass zu Streit in Trennungsfällen bieten Schenkungen größerer Art, also etwa ein Grundstück bzw. ein Teil davon oder Geldmittel für den Erwerb einer Immobilie von Schwiegereltern an das Schwiegerkind. Der BGH behandelt solche Zuwendungen in seiner neueren Rechtsprechung als Schenkung, wenn die Schenkung den Zweck hatte, auch dem eigenen Kind damit zu nutzen, also die eheliche Lebensgemeinschaft zu verwirklichen.
Die Behandlung solcher Schenkungen bei der Trennung der beschenkten Kinder bereitet mitunter erhebliche Schwierigkeiten. Es ist zu prüfen, ob die Vermögensmehrung bei Trennung noch vorhanden ist. Die Schenkung wird zwischen den Schwiegerkindern über den Zugewinnausgleich u. U. nur teilweise ausgeglichen.
Wer seinem Schwiegerkind etwas zukommen lassen will, sollte sich schon im Vorfeld beraten lassen. Auch wegen der niedrigeren Freibeträge bei der Schenkungssteuer ist zu prüfen, ob nicht andere Gestaltungsformen sinnvoller sind. Zu denken ist an die sogenannte Kettenschenkung, die sowohl schenkungssteuerlich als auch in der Rückabwicklung Vorteile bietet.