OLG Karlsruhe: Hinsendekosten trägt bei Widerruf der Shop-Betreiber
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied jetzt, dass einem Kunden, der das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen ausübt, zwar unter bestimmten Voraussetzungen (Bestellwert > 40) die Kosten der Rücksendung der Ware auferlegt werden dürfen, nicht jedoch die Versandkosten der ursprünglichen Übersendung. Das dürfte allerdings nicht gelten, wenn von mehreren bestellten Waren nur einzelne zurückgesendet werden. Dann muss der Kunde auch weiterhin die Versandkosten tragen.