Nochmals: Ebay-Powerseller sind rechtlich Unternehmer
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgericht Frankfurt am Main liegt die gewerbliche Eigenschaft insbesondere dann vor, wenn der Anbieter als "PowerSeller" registriert ist. (Beschl. v. 21.3.2007, Az. 6 W 27/07).
Der Antragsteller hatte in dem vom OLG Frankfurt entschiedenen Fall innerhalb eines Jahres 484 Geschäfte über seinen eigenen eBay-Shop getätigt. Es handelte sich dabei jeweils um Stempel aus seiner Privatsammlung. Er hatte sich zudem als PowerSeller eintragen lassen. Nach Auffassung des Gerichts sprechen neben der Eintragung als PowerSeller auch der Umfang der Verkäufe und das Handeln über einen eigenen Shop für die Eigenschaft als Unternehmer.