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Lehrerbewertung im Internet ist zulässig

Der Bundesgerichtshof hat heute die Klage einer Lehrerin gegen anonyme Bewertungen ihrer Person auf der Internetseite www.spickmich.de abgewiesen (Az.: VI Z 196/08). Schon die Vorinstanzen hatten der klagenden Lehrerin nicht Recht gegeben. Die veröffentlichten Wertungen hätten nur geringe Aussagekraft; der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Klägerin sei daher hinnehmbar. Daran ändere auch nichts, dass die Schüler ihre Wertungen anonym abgeben.

Beitrag veröffentlicht am
23. Juni 2009

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