Lehrerbewertung im Internet ist zulässig
Der Bundesgerichtshof hat heute die Klage einer Lehrerin gegen anonyme Bewertungen ihrer Person auf der Internetseite www.spickmich.de abgewiesen (Az.: VI Z 196/08). Schon die Vorinstanzen hatten der klagenden Lehrerin nicht Recht gegeben. Die veröffentlichten Wertungen hätten nur geringe Aussagekraft; der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Klägerin sei daher hinnehmbar. Daran ändere auch nichts, dass die Schüler ihre Wertungen anonym abgeben.