Kein Hausfriedensbruch eines Untermieters trotz Kündigung des Hauptmietverhältnisses
Stellt der Vermieter gegen einen Untermieter seines Hauptmieters einen Strafantrag wegen Hausfriedensbruch, weil sich dieser gegen die Zwangsräumung der Wohnung zur Wehr setzt, ist dieser unwirksam. Das entschied das Kammergericht Berlin in seinem Urteil vom 15.12.2008 - (4) 1 Ss 316/08 (173/08) -, denn der Vermieter hatte lediglich gegen den Hauptmieter einen Räumungstitel erstritten, welcher jedoch nicht (auch) den Untermieter miteinbezog. Nach Auffassung des Kammergerichtes endet das Hausrecht des Untermieters also erst dann, wenn auch gegen diesen ein Räumungstitel vorliegt.