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EuGH- Vorlagebeschluss zum Wohnsitzverstoss bei EU- Führerscheinen

Wenn sich aus einem EU- Führerschein ergibt, dass der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Ausstellung nicht im betreffenden EU- Staat war, berechtigt dieser im Zweifel nicht zum Führen von Kfz in Deutschland- wir berichteten. Dies hat nunmehr zu einem Vorlagebeschluss des VGH München geführt, denn dieser stellt die Frage, ob Deutschland die von einem anderen EU- Staat ausgestellte Fahrerlaubnis bereits wegen eines eingetragenen Wohnsitzes ablehnen kann, oder ob die Nichtanerkennung erst dann möglich ist, wenn zusätzlich eine Führerscheinmaßnahme durchgeführt wurde. Der VGH Kassel und das OVG Koblenz vertraten diesbezüglich bereits die Auffassung, dass vor Nichtanerkennung des EU- Führerscheines eine Führerscheinmaßnahme durchgeführt werden muss.

Beitrag veröffentlicht am
13. Juli 2010

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