Brillengläser zu teuer gekauft? Schadensersatz!
Das Bundeskartellamt hat gegen fünf führende Hersteller von Brillengläsern wegen verbotener Preisabsprachen ein Bußgeld von insgesamt 115 Mio. EURO festgesetzt. Betroffen sind
- die Rodenstock GmbH, München,
- die Carl Zeiss Vision GmbH, Aalen,
- die Essilor GmbH, Freiburg,
- die Rupp+Hubrach Optik GmbH, Bamberg, und
- die Hoya Lens Deutschland GmbH, Mülheim.
Betroffen sind Zeiträume ab dem Jahr 2005, in dem das Kartellamt "jedenfalls" von verbotenen Absprachen ausgeht.
NAHME&REINICKE macht Schadensersatzansprüche für betroffene Verbraucher geltend, die für eine Brille zuviel gezahlt haben.
Die Ansprüche werden gfs. auch in einem Geschädigten-Pool gesammelt. Der durch das Brillengläser-Kartell verursachte Schaden ist regelmäßig bei den betroffenen Verbrauchern entstanden, da die Augenoptiker die so genannten "unverbindlichen Preisempfehlungen", also die abgestimmten und zu hohen Preise der Kartellanten, 1:1 an die Verbraucher weitergegeben haben.