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Medizinrecht Behandlungsfehler und die Rechte von Patient:innen

Was ist ein Behandlungsfehler?

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn die Behandlung nicht dem allgemein anerkannten fachlichen Standard entspricht, der zum Zeitpunkt ihrer Durchführung besteht und dadurch gesundheitliche Schäden entstehen. Dies kann z.B. durch Diagnosefehler, operative Fehler, Medikamentenverschreibungen. Organisationsfehler oder unzureichende Aufklärung des Patienten geschehen. Behandlungsfehler sind nicht auf Ärzte beschränkt, sondern können auch von anderen medizinischen Fachkräften wie Pflegepersonal oder Physiotherapeuten begangen werden.

Ihre Rechte als Patient:in

Als Patient haben Sie das Recht auf eine Behandlung nach dem allgemein anerkannten fachlichen Standard (Achtung: kein Anspruch auf eine bestmögliche Behandlung). Werden diese Standards nicht eingehalten und erleiden Sie dadurch einen Schaden, haben Sie das Recht, Schadensersatz und Schmerzensgeld zu verlangen. Zu den möglichen Ansprüchen gehören u.a.:

Schadensersatz: Erstattungen für entstandene Kosten wie Heilbehandlung, Pflege, Haushaltsführung oder Verdienstausfall.

Schmerzensgeld: Finanzielle Entschädigung für erlittene Schmerzen und Leiden.

Weitere Ansprüche: In schweren Fällen können auch Rentenansprüche für bleibende Schäden geltend gemacht werden.

Wie kann ein Behandlungsfehler nachgewiesen werden?

Der Nachweis eines Behandlungsfehlers ist oft kompliziert und erfordert medizinisches Fachwissen. Folgende Schritte sind dabei entscheidend:

1. Dokumentation: Sammeln Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen wie Arztberichte, Röntgenbilder und Rezepturen etc.

2. Gutachten: Ein unabhängiger medizinischer Sachverständiger kann den Behandlungsverlauf umfassend überprüfen und feststellen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt.

3. Rechtsberatung: Ein spezialisierter Anwalt kann die Erfolgsaussichten Ihrer Ansprüche bewerten und Ihnen helfen, die richtigen Schritte einzuleiten.

Unsere Unterstützung für Sie

Unsere Kanzlei hat umfangreiche Erfahrung in der Vertretung von Patienten, die Opfer von Behandlungsfehlern geworden sind. Wir bieten Ihnen:

Kompetente Beratung: Wir klären Sie über Ihre Rechte, Ihre Ansprüche und die Erfolgsaussichten deren Geltendmachung auf.

Strukturierte Begleitung: Wir helfen Ihnen bei der Beschaffung aller relevanter Patientenakten nebst der Bildgebung, wie z.B. Röntgenaufnahmen

Gutachtervermittlung: Wir unterstützen Sie auf dem Weg der Einholung eines Gutachtens durch unabhängige medizinische Sachverständige

Prozessvertretung: Wir vertreten Sie vor Gericht und setzen Ihre Ansprüche durch.

Fazit

Behandlungsfehler sind eine ernste Angelegenheit und können erhebliche Auswirkungen auf Ihre Gesundheit und Ihr Leben haben. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und wissen, wie Sie diese durchsetzen können. Unsere Kanzlei steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um für Ihr Recht zu kämpfen und eine gerechte Entschädigung zu erlangen.

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