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Änderung des Unternehmenszwecks einer GmbH

Eine Neufirmierung von Geschäften einer GmbH mit geändertem Unternehmenszweck stellt eine sog. wirtschaftliche Neugründung dar, die gegenüber dem Registergericht offen zu legen und mithin anzumelden ist. Ansonsten können sich, so z.B. im Rahmen einer Insolvenz, für einen (neuen) Gesellschafter im Falle einer Unterbilanzierung Regressansprüche ergeben. So etwas ist theoretisch auch nicht zulasten der Geschäftsführer auszuschließen (vgl. BGH II ZR 56/10).

Deswegen unsere Empfehlung: Beabsichtigen Sie Ihren Unternehmenszweck zu ändern, sollte die Änderung regelmäßig aus Vorsichtsgründen dem Registergericht gegenüber angemeldet werden. Wir unterstützen Sie insoweit gern

Beitrag veröffentlicht am
18. April 2012

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